Skip to main content

Firmengründung

Firmengründung Türkei — Full-Service für DACH-Investoren

Gründung einer türkischen GmbH (Ltd Şti) oder AG (A.Ş.) — komplett remote. Atlas Partner übernimmt das gesamte Paket: Handelsregister, Steuernummer, Bankkonto (remote), monatliche KDV- und Körperschaftsteuererklärungen, laufende Compliance.

100% ausländische Beteiligung

Kein türkischer Partner erforderlich. Investoren aus DACH oder anderen Ländern können alle Anteile halten. Regulierte Branchen (Banken, Versicherungen, Luftfahrt) sind Ausnahmen.

Kein Wohnsitzerfordernis

Geschäftsführer und Gesellschafter können im Ausland ansässig sein. Für die Gründung ist keine persönliche Anwesenheit in der Türkei erforderlich — alles läuft über notarielle Vollmacht.

Wettbewerbsfähige Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuersatz 25% (2026). Erhebliche Vergünstigungen für Investitionen in Entwicklungsregionen, Technologiezentren und Freihandelszonen.

Zollunion mit der EU

Zollunion mit der EU seit 1996. Freihandelsabkommen mit 22 Ländern. Strategische Lage zwischen Europa, Asien und Nahost — ideal für Sourcing- und Vertriebsstrukturen.

Was im Gründungspaket enthalten ist

  • Scoping-Beratung (Ltd vs A.Ş., Gesellschafterstruktur)
  • Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag (bilingual Deutsch/Türkisch)
  • Notarielle Vollmacht (via Konsulat in Deutschland oder Kurzreise)
  • MERSİS-Registrierung und Handelsregistereintrag
  • Veröffentlichung im türkischen Handelsregisterblatt
  • Steuerliche Registrierung — Steuernummer
  • Sozialversicherungsregistrierung (SGK) bei Mitarbeitern
  • Remote-Bankkontoeröffnung bei Partnerbanken
  • E-Signatur und E-Invoicing-Registrierung
  • Firmenadressbescheinigung (Nutzung unserer Istanbul-Adresse möglich)

Process

  1. 1

    Beratungsgespräch (kostenlos, 30 Min)

    Wir besprechen Ihr Geschäftsmodell, bevorzugte Struktur, Visa/Aufenthaltsanforderungen (falls relevant) und Zeitplan.

  2. 2

    Vollmacht unterzeichnen

    Notarielle Vollmacht beim türkischen Konsulat in Deutschland (oder während einer Kurzreise nach Istanbul). KYC-Unterlagen.

  3. 3

    Gründung (5–10 Werktage)

    MERSİS-Registrierung, Handelsregister, Handelsregisterblatt, Steuernummer.

  4. 4

    Bankkonto und operatives Setup

    Bankkontoeröffnung, E-Signatur, E-Invoicing, SGK-Registrierung.

  5. 5

    Laufender Betrieb

    Monatliche Buchhaltung, KDV-Erklärungen, Lohnabrechnungen, jährliche Körperschaftsteuererklärung.

Indikative Preise (2026)

Komplettes Gründungspaket: EUR 1.500–3.500 (abhängig von Gesellschaftsform und Komplexität). Laufende monatliche Buchhaltung: ab EUR 350/Monat für Unternehmen mit geringem Transaktionsvolumen, bis EUR 1.500+/Monat für aktive Betriebe.

Festpreis. Enthält alle Behördengebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Frequently asked questions

Muss ich in der Türkei wohnen, um eine Gesellschaft zu gründen?
Nein. Nicht-ansässige ausländische Investoren können eine türkische Gesellschaft vollständig besitzen und leiten. Für Gründung oder Beteiligung ist weder Visum noch Aufenthaltstitel erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Ltd Şti und A.Ş.?
Ltd Şti (GmbH-Äquivalent) — Mindeststammkapital TRY 50.000, 1–50 Gesellschafter, einfachere Struktur. A.Ş. (AG-Äquivalent) — Mindestkapital TRY 250.000, geeignet für Kapitalaufnahme und Börsengang. Die meisten DACH-Investoren beginnen mit Ltd Şti.
Wie lange dauert die Gründung?
5–15 Werktage nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht. Bankkontoeröffnung zusätzlich 1–3 Wochen (abhängig von Bank und KYC-Richtlinien für ausländische Investoren).
Öffnen Sie Bankkonten remote?
Ja. Wir haben Beziehungen zu Banken, die die Remote-Kontoeröffnung für ausländische Investoren unterstützen (Garanti BBVA, DenizBank, QNB Finansbank). Einige Banken erfordern einen kurzen Besuch in Istanbul.
Welche laufenden Steuer- und Compliance-Pflichten gibt es?
Monatliche KDV-Erklärungen, monatliche Lohnsteuererklärungen bei Mitarbeitern, quartalsweise und jährliche Körperschaftsteuererklärung, jährliches Hauptbuch, e-Defter (elektronisches Buchführungsjournal). Atlas übernimmt all das im monatlichen Honorar.
Was regelt das DBA Deutschland–Türkei?
Das DBA von 2011 vermeidet Doppelbesteuerung von Dividenden (5–15%), Zinsen (10%), Lizenzgebühren (10%) und Betriebsstättengewinnen. Wir beraten zu optimaler Strukturierung von Gewinnrepatriierung und intragroup Transaktionen.

Starten Sie Ihre Firmengründung in der Türkei

30-minütiges kostenloses Beratungsgespräch mit einem deutschsprachigen Partner. Angebot innerhalb von 3 Werktagen.